Außerschulische Organisationen und Fachleute im Unterricht
Immer mehr außerschulische Organisationen und Personen drängen mit Angeboten wie Workshops o.ä. an Schulen. Die Einbeziehung von schulfremden Fachleuten in den Unterricht kann in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zum Lernstoff sein und eine vertiefende Auseinandersetzung mit einem Thema ermöglichen. In den vergangenen Monaten hat aber eine Reihe von Vorfällen die Zusammenarbeit mit externen Organisationen bzw. Personen in ein zweifelhaftes Licht gerückt. Denn nicht alles, was Schulen und Lehrkräften angeboten wird, ist gut durchdacht und pädagogisch fundiert. Viele Angebote mögen zwar gut gemeint sein, entsprechen aber nicht den fachlichen und pädagogischen Standards; andere Angebote stellen Themen einseitig dar oder versuchen, ihre Weltanschauung in die Schule zu tragen.
Im Frühjahr 2019 hat das Bildungsministerium auf Vorfälle im sexualpädagogischen Kontext reagiert und in einem Rundschreiben die Vorgehensweise in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Rahmen der Sexualerziehung vorgegeben. Die darin empfohlenen Schritte zur Prüfung externen Angebote eignen sich nicht nur für den Bereich Sexualpädagogik, sondern sind generell bei Entscheidung für oder gegen ein Angebot nützlich. So weist das Ministerium darauf hin, dass …
- die Inhalte des Angebotes sachlich richtig und mit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft des betreffenden Wissensgebietes übereinstimmen müssen.
- die gewählten didaktischen Methoden und Inhalte altersgemäß sein sollen.
- auch während der Einbindung externer Fachleute die Lehrkraft anwesend sein muss, und zwar während der ganzen Zeit, die die Durchführung des Workshops oder eines anderen Angebots dauert.
- Eltern und Erziehungsberechtigten im Vorfeld über die Einbindung außerschulischer Angebote informiert werden müssen, und zwar über den Namen der Person oder der Organisation, die geplante Inhalte und Methoden sowie die verwendete Materialien.
- das Indoktrinationsverbot Lehrkräfte dazu verpflichtet, für einen vorurteilsfreien Unterricht zu sorgen.
- der Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich zu sein hat und die Einbeziehung von außerschulischen Expertinnen und Experten mit keinen Kostenauswirkungen für die Erziehungsberechtigten verbunden sein darf.
(Rundschreiben Nr. 5/2019)
Grundsätzlich sollten sich Lehrkräfte bei der Prüfung von außerschulischen Angeboten, die an die Schule herangetragen werden, folgende Fragen stellen:
- Wer sind die Anbieter? Steht eine Organisation, ein Verein dahinter? Oder eine Einzelperson? (Bei Einzelpersonen ist Vorsicht angebracht, denn ohne den Hintergrund und die Struktur einer Organisation fällt es schwer, ein konsistent qualitätsvolles Angebot zu erhalten.)
- Welche Qualifikationen haben die Anbieter? Sind sie in ihrem Fachbereich ausgebildet? Besitzen sie pädagogische Qualifikationen?
- Entspricht das Angebot den wissenschaftlichen Standards des Fachgebietes und ist es inhaltlich richtig? Wird auf den aktuellen Stand der Wissenschaft Bezug genommen?
- Gibt es das Angebot schon länger, haben die Anbieter langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schulen? Oder handelt es sich um ein neues Angebot? (Auch im pädagogischen Bereich gibt es Moden und Trends, die auf den ersten Blick neu und attraktiv wirken, aber (noch) keine ausreichende Evidenz vorweisen können.)
- Gibt es Belege für die Qualität des Angebots – z.B. eine wissenschaftliche Evaluation oder Empfehlungen durch andere Fachleute? Gibt es Feedback von anderen Schulen, die das Angebot genutzt haben?
- Wie finanziert sich das Angebot? Wird es aus öffentlichen Mitteln gefördert? (Die Unterstützung durch die öffentliche Hand spricht meistens für eine Prüfung des Angebots.) Fallen für die Schule bzw. die Eltern und Erziehungsberechtigten Kosten an?
- Wie stellt sich der Anbieter nach außen dar? Gibt es eine informative Website, einen oder mehrere Folder? Über welche Wege wird das Angebot beworben?
Es gibt viele sehr qualitäts- und verantwortungsvoll arbeitende Organisationen und Fachleute mit interessanten und nützlichen Angeboten für den Unterricht. Lehrkräfte sind gefordert zu überlegen, wann und warum die Einbeziehung von außerschulischen Fachkräften sinnvoll ist, und die in Frage kommenden Angebote kritisch zu prüfen.
Für den Bereich Gesundheitsförderung haben wir in unserer Datenbank empfehlenswerte Angebote erfasst: Suche nach Angeboten unter www.give.or.at.