Grundsatzerlass Sexualpädagogik
Aufgabe der Schule ist es, im Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern/ Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft, Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Persönlichkeit zu fördern. Sexuelle Entwicklung ist Teil der gesamten Persönlichkeitsentwicklung des Menschen und verläuft auf kognitiver, emotionaler, sensorischer und körperlicher Ebene.
Zeitgemäße Sexualpädagogik versteht sich heute als eine Form der schulischen Bildung, die altersentsprechend in der frühen Kindheit beginnt und sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wird Sexualität als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potential verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können. In diesem Prozess spielen Eltern neben Institutionen wie Kindergärten und Schule eine zentrale Rolle.
Folgende Grundsätze sind in der schulischen Sexualerziehung zu berücksichtigen:
- Positive pädagogische Haltung gegenüber sexueller Entwicklung
- Sexuelle Entwicklung als Basis der Sexualpädagogik
- Sexualpädagogik unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung
- Förderung der Ausdrucks- und Auseinandersetzungsfähigkeit
- Erweiterung des Fakten-Wissens
- Erweiterung der Körperkompetenz
- Vereinbarung sozialer Regeln