Bildungsdirektion Steiermark – Schulärztlicher Dienst
Aufgaben und Zuständigkeiten des Landesschularztes:
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- Gesamtkoordination des Schulärztlichen Dienstes
- Fachliche Anleitung des Schulärztlichen Personals
- Belange der Schulgesundheitspflege
- Rundschreiben und Erlässe
- Lenkung und Koordinierung der Schulgesundheitspflege hinsichtlich
- Beratung der Lehrpersonen in gesundheitlichen Fragen der Schüler:innen, soweit sie den Unterricht und den Schulbesuch betreffen
- Durchführung der hierfür erforderlichen Untersuchungen
- Mitteilung bei diesen Untersuchungen festgestellter gesundheitlicher Mängel an die Schüler:innen bzw. Erziehungsberechtigten
- der beratenden Teilnahme der Schulärzt:innen an Lehrerkonferenzen, insoweit diese Angelegenheiten des Gesundheitszustandes von Schüler:innen oder Fragen der Gesundheitserziehung behandeln.
- Fachaufsicht über die Tätigkeit der Schulärzt:innen in den Schulen
- Aus- und Weiterbildung der Schulärzt:innen
- Mitwirkung bei der Neubesetzung von Schularzt/Schulärztinnenstellen
- Beratung und Mitwirkung in Angelegenheiten der Gesundheitserziehung an den Schulen bzw. der Beratung zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten über Fragen der Schulgesundheitspflege und der Ausbildung und Weiterbildung der Lehrpersonen hierfür
- Pflege des Einvernehmens mit der Schulaufsicht insbesondere mit den Fachspektor:innen für Leibeserziehung sowie der Landessanitätsdirektion
- Erledigung allgemeiner administrativer Angelegenheiten des schulärztlichen Angelegenheiten des schulärztlichen Bereiches