Zeitliche Unterrichts- und Pausengestaltung – was ist möglich?
Die gesundheitsförderliche Gestaltung von Unterrichts- und Pausenzeiten ist ein Merkmal einer gesunden Schule. Die Frage, die sich viele Schulgemeinschaften stellen, ist: Welche Freiheiten haben Schulen überhaupt bei der Einteilung von Unterricht und Pausen?
Das Schulzeitgesetz gibt einen Rahmen vor, wie der Schultag gestaltet werden kann. So ist in § 3 und 4 festgehalten, dass eine Unterrichtsstunde 50 Minuten dauert und zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden eine Pause von mindestens 5 Minuten einzuplanen ist (1). Die Stunden- und Pausenregelungen an Grundschulen sowie Sonderschulen dürfen davon abweichen. Andere Schulformen haben durch die Schulautonomie mehr Möglichkeiten, den zeitlichen Ablauf des Schultags zu gestalten.
Unterrichtsgestaltung
Die Schulautonomie gestattet eine flexible Gestaltung der Unterrichtszeiten, die offene Lehr- und Lernformen, die das Nacheinander von 50-minütigem Fachunterrichtseinheiten gelegentlich oder regelmäßig ersetzen können, unterstützt. Möglich sind z.B. Stundenblockungen: Dabei werden zwei oder mehr Unterrichtsstunden des Wochenstundenplans zu Blöcken zusammengefasst. Das erlaubt eine thematische Vertiefung ohne Unterbrechung.
Beim Unterricht in Epochen beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler über einige Wochen hinweg in eigenen, zusammenhängenden Bildungseinheiten mit einem Gegenstand oder Thema. Hier werden also manche Fächer nicht nebeneinander, sondern im Laufe des Schuljahres nacheinander unterrichtet.
Projektunterricht oder projektorientierter Unterricht ermöglicht die Beschäftigung mit einer Aufgabe, bei der Schülerinnen und Schüler selbst aktiv werden und Lehrkräfte sich auf Hilfestellung beschränken. Meist wird dafür der reguläre Unterricht zumindest zeitweise aufgelöst.
Diese alternativen Formen der Stundengestaltung brauchen gute Planung und Abstimmung. Mehr Informationen dazu und zu den entsprechenden Organisationsformen und Rahmenbedingungen bietet das Schulautonomie-Handbuch.
Pausengestaltung
Im Schulzeitengesetz ist lediglich eine Mindestdauer für Pausen vorgegeben: Pausen zwischen Unterrichtsstunden müssen mindesten 5 Minuten lang sein, eine allfällige Mittagspause soll ausreichend Zeit für das Mittagessen und zur Erholung bieten. Eine Maximallänge der Pausen ist nicht vorgegeben. Schulen haben also einige Freiheit bei der Pausengestaltung und können auf die Aufmerksamkeitsspannen und Erholungsbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen Rücksicht nehmen. Volksschulkinder können ca. 15-20 Minuten konzentriert bleiben, Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe bis zu 30 Minuten.
Pausen dienen dazu, sich zu erholen und zu entspannen, um die Konzentrationsfähigkeit wieder aufzubauen, und zu essen und zu trinken. Dafür muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Pausen sollten auch die Möglichkeit bieten, sich zu bewegen: Die österreichischen Empfehlung für gesundheitswirksame Bewegung raten zu 60 Minuten Bewegung täglich für Kinder und Jugendliche. Die Schule sollte jungen Menschen Möglichkeiten bieten, mindestens einen Teil der empfohlenen Bewegungszeit im Rahmen von Bewegten Pausen oder Bewegungspausen im Unterricht zu erreichen.
Tipps zur Pausengestaltung
- Mach mal Pause! (PDF)
- Infos zur Bewegte Pause
Bei der Regierungsklausur Ende September 2014 wurde ein 6-Punkte-Bildungsprogramm verabschiedet, das eine Ausweitung der zeitlichen Autonomie ankündigt. Schulen sollen noch mehr Möglichkeit der flexibleren Unterrichts- und Pausengestaltung erhalten.
(1) Ab der 8. Schulstufe können zwei Unterrichtstunden ohne Pause aufeinander folgen, ab der 9. Schulstufe drei Unterrichtsstunden.